Hinweisgeberschutz-
gesetz

Gesetz für einen besseren Schutz
hinweisgebender Personen sowie
zur Umsetzung der europäischen
Hinweisgeberrichtlinie

Hinweisgeber*innenverfahren

Am 2. Juli 2023 ist nach einigen Anläufen das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Nachdem der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz im Februar 2023 die Zustimmung verweigerte, konnten sich Bund und Länder auf einen Kompromiss einigen.

Die WTE und die EVN bietet über ihr bestehendes Hinweisgeberverfahren die Möglichkeit an, Anhaltspunkte für Compliance-Verstöße in einer vertrauensvollen Umgebung zu melden. Dieses Verfahren ist ein wichtiger Bestandteil des Compliance Management Systems (Prevent React Detect).

Mit der Nutzung des internen Meldekanals der WTE und EVN leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der Resilienz des Unternehmens. Gemeint ist die Fähigkeit, sich schwierigen Situationen zu stellen, sich diesen mit adäquaten Maßnahmen anzupassen und auf verschiedene Situationen angemessen reagieren zu können, so dass das Unternehmen kritische Ereignisse unbeschadet übersteht.

Was gibt das Hinweisgeberschutzgesetz vor und was ändert sich für das Hinweisgebersystem der WTE?

Hinweisgeber*innenverfahren

Die EVN Gruppe bietet über ihr Hinweisgeber*innenverfahren die Möglichkeit an, Anhaltspunkte für Compliance-Verstöße in einer vertrauensvollen Umgebung zu melden. Dieses Verfahren ist ein wichtiger Bestandteil des Compliance Management Systems. Der Compliance Officer ist für die Bearbeitung und Prüfung der abgegebenen Meldungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zuständig. Die von Ihnen gegebenen Meldungen und Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie, dass dieses Hinweisgeber*innenverfahren für vermutete Verstöße gegen den EVN Verhaltenskodex sowie weitere gesetzliche Bestimmungen vorgesehen ist. Meldungen über sonstige Sachverhalte werden nur dann geprüft, wenn sie offensichtlich wesentliche Gesamtinteressen des EVN Konzerns betreffen.

Das Hinweisgeber*innenverfahren soll eine lückenlose, objektive und effiziente Aufklärung gemeldeter Verstöße sicherstellen. Offenkundig falsche Hinweise werden zurückgewiesen.

Die Nennung Ihrer Kontaktdaten ermöglicht Rückfragen und unterstützt eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Meldung. Diese wird aber auch im Falle einer anonymen Abgabe bearbeitet. Unabhängig davon ist der Schutz der Hinweisgeber*innen und die Wahrung ihrer Vertraulichkeit gewährleistet.

Neben der Meldung über das interne Hinweisgeber*innenverfahren der EVN Gruppe besteht auch die Möglichkeit, behördliche Meldekanäle (externer Meldekanal) zu nutzen. Externe Meldestellen bieten unter anderem das Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt. Weitere Meldestellen des Bundes und des Landes NRW sollen eingerichtet werden. Bitte beachten Sie, dass solche Meldungen behördliche Ermittlungen nach sich ziehen können.

 Wir möchten Sie ermutigen, das Hinweisgeber*innenverfahren der EVN zu nutzen, damit wir die Möglichkeit haben, auf etwaige Verstöße angemessen zu reagieren.

Über regelmäßige interne Schulungen und Informationsveranstaltungen stellen wir sicher, dass das Thema Compliance präsent bleibt und Fragen dazu direkt durch die Fachbeauftragen geklärt werden.

Das regelkonforme Verhalten unserer Mitarbeitenden in einer intakten Compliance-Kultur ebnet den Weg zu einer nachhaltigen Zukunft der WTE Gruppe.

Kontakt Compliance

Lena Kwiatkowski
National Compliance Officer
Telefon: +49 201 8968-506
E-Mail: compliance@wte.de