Hinweisgeberschutz-
gesetz

Gesetz für einen besseren Schutz
hinweisgebender Personen sowie
zur Umsetzung der europäischen
Hinweisgeberrichtlinie

Compliance-Management und -Kultur

Am 2. Juli 2023 ist nach einigen Anläufen das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Nachdem der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz im Februar 2023 die Zustimmung verweigerte, konnten sich Bund und Länder auf einen Kompromiss einigen.

Die WTE und die EVN bietet über ihr bestehendes Hinweisgeberverfahren die Möglichkeit an, Anhaltspunkte für Compliance-Verstöße in einer vertrauensvollen Umgebung zu melden. Dieses Verfahren ist ein wichtiger Bestandteil des Compliance Management Systems (Prevent React Detect).

Mit der Nutzung des internen Meldekanals der WTE und EVN leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der Resilienz des Unternehmens. Gemeint ist die Fähigkeit, sich schwierigen Situationen zu stellen, sich diesen mit adäquaten Maßnahmen anzupassen und auf verschiedene Situationen angemessen reagieren zu können, so dass das Unternehmen kritische Ereignisse unbeschadet übersteht.

Was gibt das Hinweisgeberschutzgesetz vor und was ändert sich für das Hinweisgebersystem der WTE?

Alle, die für die WTE Gruppe tätig sind, tragen eine weitreichende Verantwortung und haben eine Vorbildwirkung im In- und Ausland.“

Lena Kwiatkowski, WTE Wassertechnik GmbH, Compliance Officer

Durch proaktive Compliance-Kultur zu einem guten Arbeitsklima.
Unsere Compliance-Kultur berücksichtigt alle Facetten des Arbeitsalltags.

Die Basis eines funktionierenden Compliance-Management-Systems ist eine gefestigte und gelebte Compliance-Kultur, mit der sich alle Mitarbeitenden identifizieren können und die geprägt ist von einem respektvollen Umgang miteinander. Diese Kultur steht auf drei Säulen, über die Compliance im Unternehmensalltag umgesetzt wird:

Hinweisgeber*innenverfahren

Die EVN Gruppe bietet über ihr Hinweisgeber*innenverfahren die Möglichkeit an, Anhaltspunkte für Compliance-Verstöße in einer vertrauensvollen Umgebung zu melden. Dieses Verfahren ist ein wichtiger Bestandteil des Compliance Management Systems. Der Compliance Officer ist für die Bearbeitung und Prüfung der abgegebenen Meldungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zuständig. Die von Ihnen gegebenen Meldungen und Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie, dass dieses Hinweisgeber*innenverfahren für vermutete Verstöße gegen den EVN Verhaltenskodex sowie weitere gesetzliche Bestimmungen vorgesehen ist. Meldungen über sonstige Sachverhalte werden nur dann geprüft, wenn sie offensichtlich wesentliche Gesamtinteressen des EVN Konzerns betreffen.

Das Hinweisgeber*innenverfahren soll eine lückenlose, objektive und effiziente Aufklärung gemeldeter Verstöße sicherstellen. Offenkundig falsche Hinweise werden zurückgewiesen.

Die Nennung Ihrer Kontaktdaten ermöglicht Rückfragen und unterstützt eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Meldung. Diese wird aber auch im Falle einer anonymen Abgabe bearbeitet. Unabhängig davon ist der Schutz der Hinweisgeber*innen und die Wahrung ihrer Vertraulichkeit gewährleistet.

Neben der Meldung über das interne Hinweisgeber*innenverfahren der EVN Gruppe besteht auch die Möglichkeit, behördliche Meldekanäle (externer Meldekanal) zu nutzen. Externe Meldestellen bieten unter anderem das Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt. Weitere Meldestellen des Bundes und des Landes NRW sollen eingerichtet werden. Bitte beachten Sie, dass solche Meldungen behördliche Ermittlungen nach sich ziehen können.

 Wir möchten Sie ermutigen, das Hinweisgeber*innenverfahren der EVN zu nutzen, damit wir die Möglichkeit haben, auf etwaige Verstöße angemessen zu reagieren.

Konsequenter Einsatz für die Einhaltung von Menschenrechten

Als international tätiges Unternehmen sind wir auch in Ländern mit einem weniger ausgeprägten Verständnis für Fragen der Menschenrechte tätig. Wir bekennen uns zur vollständigen Einhaltung der Menschenrechte an allen unseren Standorten.

Wir alle sind Botschafterinnen und Botschafter der WTE Gruppe. Unser regel- und gesetzeskonformes Verhalten ist geprägt von Integrität und trägt dazu bei, den guten Namen unseres Unternehmens zu bewahren.“

Lena Kwiatkowski, WTE Wassertechnik GmbH, Compliance Officer

Regelwerk
Feste Regeln für ein gelungenes Miteinander.
Wir stellen durch passende Maßnahmen sicher, dass Gesetze und interne Regelungen eingehalten werden.

Der EVN Verhaltenskodex ist die verbindliche Grundlage für Verlässlichkeit, Transparenz, Vertrauen und Qualität im Umgang mit unseren internen und externen Partnern und dient der Orientierung bei unserer täglichen Arbeit – eine wichtige Grundlage für eigenverantwortliches Handeln.

Über regelmäßige interne Schulungen und Informationsveranstaltungen stellen wir sicher, dass das Thema Compliance präsent bleibt und Fragen dazu direkt durch die Fachbeauftragen geklärt werden.

Das regelkonforme Verhalten unserer Mitarbeitenden in einer intakten Compliance-Kultur ebnet den Weg zu einer nachhaltigen Zukunft der WTE Gruppe.

Kontakt Compliance

Lena Kwiatkowski
Compliance Officer
Telefon: +49 201 8968-506
E-Mail: compliance@wte.de